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Sie flüchten aus ihrer Heimat. Dem Land, in dem sie ihres Lebens nicht mehr sicher gewesen seien. Sie loben Deutschland, weil man sie hier mit offenen Armen empfangen habe. Hier geht es den Eltern und ihren acht Kindern gut, sie wollen möglichst lange bleiben. Dann tötet einer der Söhne ein Mädchen. Seine Familie will verhindern, dass er in Deutschland vor Gericht gestellt und bestraft wird. Also flüchten sie wieder, verlassen Deutschland – und suchen Zuflucht in der alten Heimat. Dort fühlen sie sich auf einmal doch sehr sicher. Die Geschichte des Täters ist auch die Geschichte eines Asyl–Missbrauchs.

Der lange Weg nach Wiesbaden

Weg aus der Armut

Die Familie stammt aus der rund 350 000 Einwohner zählenden Stadt Zakho in der Autonomen Region Kurdistan im Norden des Irak. Zakho liegt nur wenige Kilometer von der Grenze zur Türkei entfernt und gehört zur Provinz Dohuk.

Grafik: VRM/mv

Die Provinz gilt 2015 wie auch heute als eine der sichersten Regionen im Irak. Eine objektive allgemeine Gefährdungslage gibt es nicht.

Autonome Region Kurdistan
Es handelt sich um ein autonomes Gebiet der Republik Irak. Das ist in der irakischen Verfassung verankert. Weitere Bezeichnungen sind Nordirak oder Region Kurdistan-Irak. Das offizielle Gebiet umfasst drei Provinzen, daneben gibt es angrenzende Gebiete, die faktisch kontrolliert und von der Regionalregierung beansprucht werden. Die Region hat ein eigenständiges Parlament mit Sitz in der Stadt Erbil, eigene Sicherheitskräfte und Militäreinheiten, die Peschmerga. Die Autonome Region ist eine der wichtigsten Partner im Kampf gegen die islamistische Terrormiliz IS.

Als Ali und seine Familie sich auf den Weg machen, geht es nicht um Schutz vor Verfolgung oder Krieg. Die Familie sei arm gewesen, selbst für kurdische Verhältnisse. Durch den Krieg im nahen Syrien drängen zusätzlich massenhaft Flüchtlinge von dort in die Region, die wirtschaftliche Lage verschlechtert sich zusehends. Die Armutsrate in der Stadt hat sich seit 2013 mehr als verdoppelt. Die Migration der Familie ist ein Aufbruch in eine wirtschaftlich bessere Zukunft. Viele gehen, und dann, im Oktober 2015, geht auch Vater Hashim mit Frau und Kindern.

Zu den Lebensumständen der Familie in ihrer Heimat gibt es verschiedene Versionen. In Zakho erzählt man, dass Alis Vater im Zollamt der nahen Grenzstation zur Türkei gearbeitet habe. Die Rede ist von einem Zweitjob als Nachtwächter für die Goldschmuckhändler auf dem alten Markt. Ali soll dort manchmal für den Vater eingesprungen sein. Wenn der Vater krank oder sonst wie verhindert gewesen sei. Ali hat nach eigenen Angaben die Schule nur bis zur 5. Klasse besucht, keinen Beruf gelernt. Welche Perspektiven erhofft sich ein junger Mann wie er in Deutschland? Was könnte er einbringen? Was könnte Deutschland von ihm erwarten?

Die Reise

Am 5. Oktober 2015 seien sie in Zakho aufgebrochen. Später taucht als Info auf, dass sie einem Schleuser 13 000 Dollar bezahlt haben sollen. Um das bezahlen zu können, hätten sie alles verkauft. Viel ist es nicht gewesen, was sie hätten verkaufen können. Erst geht es mit dem Bus in die Türkei, dann einige Tage weiter durchs Land bis zur Küste der Ägäis. Die türkische Ägäis-Küste erlebt im Spätsommer/Herbst einen noch nie dagewesenen Ansturm von Flüchtlingen.

Foto: dpa

Ihr weiterer Weg hat damals schon einen Namen, der in den Nachrichten jener Tage einen festen Platz hat – die „Balkan-Route“. Auf ihr sind insgesamt Hunderttausende von Menschen unterwegs gewesen. Die irakische Familie schildert, dass sie über Serbien ihren Weg genommen habe.

Grafik: dpa; Bearbeitung VRM/mv

Ankunft mit dem Menschenstrom

Am 16. Oktober 2015 reist die Familie in die Bundesrepublik ein. Sie kommt im großen Flüchtlingsstrom. Keiner weiß, wer von den ins Land strömenden Menschen tatsächlich schutzbedürftig ist. Alle können erst einmal ins Land.

Als Flüchtlingskrise ab 2015 in Deutschland wird die im Zusammenhang mit der Einreise von über einer Million Flüchtlingen, Migranten und anderen Schutzsuchenden nach Deutschland in den Jahren 2015 und 2016 entstandene Situation für Staat und Gesellschaft bezeichnet.

Quelle: Wikipedia

Entwicklung der Flüchtlingszahlen in den Jahren 2010 bis 2017 / Erstanträge auf Asyl

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF); Grafik: VRM/mv

Am 28. Oktober 2015 erscheint die Familie von Ali Bashar in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Gießen (HEAE) und bezieht eine Unterkunft. Es ist eine Zeit, in der dort teils Tageszugänge, wie sie genannt werden, von über 1300 Menschen bewältigt werden müssen. Ein Ansturm. Ist da die Erklärung zu finden, dass die Namen beim Registrieren unvollständig erfasst werden? Bei Ali nur dieser Vorname, dazu Bashar, der Name des Vaters. Und fertig ist die Identität gewesen, die sich fortan durch die Akten ziehen wird. Ali Bashar. Nur zwei von tatsächlich vier Namensbestandteilen – von Ali Bashar Ahmad Zebari. Und noch ein Weiteres passiert – ein Zahlendreher beim Geburtsdatum: 3.11.1997 statt richtig 11.3.1997. Das könnte schlicht und einfach bei Erfassen eine Fehlinterpretation der international häufig verwendeten Form 11/3/1997 gewesen sein. Der unvollständige Name und das lange Zeit unbekannt gebliebene tatsächliche Geburtsdatum werden später als Beweise dafür genommen, wie sehr der Staat in der Flüchtlingskrise insgesamt die Kontrolle verloren habe. Es gibt viele Tausende, bei denen die Identität ungeklärt oder unvollständig ist.

Foto: EAE Gießen / S. W. Fundstelle

Neue Heimat Wiesbaden

Am 13. April 2016 wird die Familie der Landeshauptstadt Wiesbaden zugewiesen, sie bezieht an diesem Tag vier Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft Kreuzberger Ring 38. Ein ehemaliges Bürogebäude. Die Gemeinschaftsunterkunft wird an diesem 13. April zum ersten Mal belegt. Ende Mai 2018, dem Zeitraum der Ali Bashar zur Last gelegten Verbrechen, leben 78 Menschen in der Unterkunft.

Foto: Sascha Kopp

Dort leben die Eltern, zwei Schwestern sowie Ali und seine vier Brüder. Eine weitere Schwester und ihr Kind beziehen eine eigene Wohnung in Wiesbaden.
In der Unterkunft im Kreuzberger Ring wird auch das spätere Opfer Susanna – wie andere Mädchen und Jugendliche auch – mehrmals zu Besuch sein. Dass selbst minderjährige Mädchen in den Unterkünften ein- und aus gehen, wird später für reichlich Verwunderung sorgen. Ja, wird das denn nicht kontrolliert?

Am 27. September 2016, fünf Monate nach dem Umzug nach Wiesbaden, stellt Ali Bashar einen formalen Asylantrag. Da ist er schon elf Monate im Land. Die Familie hat in all der Zeit Anspruch auf Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahlungen gibt es bis zum Ende des Asylverfahrens.

Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Höhe und Form von Leistungen, die Asylbewerber erhalten und dient zur Sicherung des Grundbedarfs. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige und für andere Ausländer, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.

Der Regelsatz liegt unter dem Hartz IV-Niveau.

Allein im September haben 76.400 Personen einen Asylantrag gestellt, davon 74.782 als Erstanträge und 1.618 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 33.329 Personen, also 77,4 Prozent gestiegen. Ali Bashar ist einer von 9315 Irakern, die im September 2016 einen Antrag stellen.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Pressemitteilung 12. Oktober 2016

Geschichten ohne Flucht-Substanz – das Scheitern im Asylverfahren

Am 24. Oktober 2016 erfolgt die persönliche Anhörung von Ali Bashar und seiner Familie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in einer seit Ende 2018 wieder geschlossenen Außenstelle in Offenbach.

Was ist eine Anhörung? – Asylgesetz §25

„Der Ausländer muss selbst die Tatsachen vortragen, die seine Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihm drohenden ernsthaften Schadens begründen, und die erforderlichen Angaben machen.
Zu den erforderlichen Angaben gehören auch solche über Wohnsitze, Reisewege, Aufenthalte in anderen Staaten und darüber, ob bereits in anderen Staaten oder im Bundesgebiet ein Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als ausländischer Flüchtling, auf Zuerkennung internationalen Schutzes (…) oder ein Asylverfahren eingeleitet oder durchgeführt ist.
Der Ausländer hat alle sonstigen Tatsachen und Umstände anzugeben, die einer Abschiebung oder einer Abschiebung in einen bestimmten Staat entgegenstehen.
(…)
Über die Anhörung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die die wesentlichen Angaben des Ausländers enthält. Dem Ausländer ist eine Kopie der Niederschrift auszuhändigen oder mit der Entscheidung des Bundesamtes zuzustellen.“

Die Ungereimtheiten der einzelnen Erzählungen, die bei der persönlichen Anhörung vorgebracht und notiert werden, lassen sich mit möglichen Übersetzungsfehlern nicht erklären. Es sind Geschichten, die hinten und vorne nicht passen.

Die Mutter nennt als Hintergrund der Flucht im Jahr 2015 Kämpfe zwischen der türkischen Armee und der kurdischen PKK. Die Mutter soll geschildert haben, dass sie Angst um ihre Kinder habe. Dass die Söhne von der PKK zwangsrekrutiert werden könnten. Und zum Kampf gegen die türkische Armee eingesetzt werden.

„Ich will aber nicht, dass meine Kinder jemand ermorden oder selbst ermordet werden.“

Kalida M., die Mutter bei der Anhörung.

Morden? Im Zufluchtsland Deutschland wird ihr Sohn Ali aber genau das tun – morden. Und auch noch laut Anklage vergewaltigen.

Die Mutter sagt auch: „Ich will doch nur, dass meine Kinder eine Perspektive haben.“ Welche Mutter würde das nicht wollen?
Angst habe sie auch um die Töchter, um eine besonders, dass sie von den Kämpfern der PKK entführt werden könnten. Versuche soll es gegeben haben. Diese Tochter schildert, dass man sie schon in ein Auto hineingezerrt haben soll. Im letzten Augenblick habe die Entführung verhindert werden können.

Ali gibt an, dass er in seiner irakischen Heimat von der kurdischen Arbeiterpartei PKK bedroht worden sei. Man habe versucht, ihn zu rekrutieren. Er habe sich geweigert und fürchte eine Zwangsrekrutierung und die Rache der PKK, falls er in die Heimat zurück müsse. Rache auch deswegen, weil der Vater die PKK nicht mehr mit Lebensmitteln versorge. Der Vater, so wird berichtet, habe als Träger für die PKK unterstützend arbeiten müssen. Aus gesundheitlichen Gründen habe er das aber nicht mehr gekonnt. Und auch er habe Angst, dass seine Kinder zwangsrekrutiert werden könnten.

Im Anhörungsbogen ist auch vermerkt, dass sich die Familie in Deutschland „sehr wohl und sicher“ fühle. Ali wird noch erwähnen:

„Wir sind nach Deutschland gekommen, weil man uns hier mit offenen Armen empfangen hat.“

Die angebliche Bedrohung des ältesten Sohnes Ali durch die PKK klingt sehr vage, die Begründung ist sehr oberflächlich. Es finden sich keine konkreten Belege für eine tatsächliche Bedrohung. Auch nicht für die anderen Familienmitglieder.

Die geplatzten Träume

Mit Datum 30. Dezember 2016 lehnt das Bundesamt den Asylantrag für Ali ab und für weitere acht der zehn Familienmitglieder.

Foto: dpa

Es fehle an der Substanz über die behauptete Bedrohung. Die Flüchtlingseigenschaft wird ebenso wenig zuerkannt wie der subsidiäre Schutz. Kein Schutzstatus, auf welcher Grundlage auch immer. Einzig die älteste Tochter, verheiratet und Mutter eines Kindes, erhält subsidiären Schutz. Sie hatte angegeben, dass ihr im Irak verbliebener Mann sie bedroht und misshandelt haben soll.

Allein im Dezember 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Anträge von 80 638 Personen entschieden. Abgelehnt wurden die Anträge von 24 311 Personen.
Ali Bashar ist eine von diesen 24 311 Personen.

Quelle: BAMF Pressemitteilung 11.01.2017

Für Ali, die Eltern, die vier Brüder und zwei anderen Schwestern werden auch keine Abschiebeverbote gesehen werden. Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat soll abgesehen werden, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Weil das nicht vorliegt, hätten Ali Bashar und acht weitere Familienmitglieder Deutschland wieder verlassen müssen.

Man will aber in Deutschland bleiben. Der Familie geht es hier finanziell gut. Es ist für alle gesorgt. Die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gibt es jeden Monat. Sie werden als eine Art „Gehalt vom Staat“ empfunden. Zumindest sollen Familienmitglieder das so vermittelt haben.

Sie wollen ihr Bleiberecht einklagen. Das verschafft ihnen auf jeden Fall schon mal zeitlichen Aufschub. Und: Vielleicht ändert sich in dieser Zeit die Situation in ihrer Heimat dramatisch, völlig zum Schlechten und wird tatsächlich gefährlich unsicher. Nachteile haben sie nicht – das Asylverfahren samt staatlicher Leistung läuft bis zu einer Entscheidung über die Klage weiter.

Foto: dpa

Am 9. Januar 2017 reicht ein Wiesbadener Anwalt im Auftrag der Familie beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen den Ablehnungsbescheid des Bundesamtes ein. Die gesetzlich erforderliche Begründung werde nachgereicht. Geklagt wird auf Anerkennung als Flüchtling oder Zuerkennung von subsidiärem Schutz. Die Klage wird nie begründet werden. Die Mitglieder der Familie seien zu den vereinbarten Besprechungen nicht gekommen, wird der Anwalt später sagen. Eine Begründung der Klage wurde andererseits vom Gericht auch nie gefordert. Die fehlende Klagebegründung binnen eines Monats hätte zur Abweisung der Klage führen müssen.

Anderthalb Jahre wird die Akte beim Verwaltungsgericht Wiesbaden liegen, ohne dass etwas passiert. „Ein schreckliches, ein erschütterndes Ereignis“ nennt Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede vor dem Bundestag später den gewaltsamen Tod Susannas. Und fügt hinzu:

„Wenn sich hinterher ergibt, dass über lange Zeit Verwaltungsgerichtsverfahren nicht stattgefunden haben, dann können wir uns damit nicht abfinden.“

Was die Kanzlerin politisch nicht thematisiert, was aber zwingend hätte thematisiert werden müssen – wie sollen personell ausgedünnte deutsche Verwaltungsgerichte einen sich immer höher auftürmenden Berg von Klageverfahren zeitnah und juristisch sauber bewältigen? Der Ansturm von Flüchtlingen vom Herbst 2015 kommt mit zeitlicher Verzögerung als Klagewelle bei den Gerichten an. Und die sind schlicht und einfach überlastet. Land unter. Der deutsche Staat tut sich schwer im Umgang mit Asylverfahren.

Foto: dpa

In Wiesbaden zum Beispiel liegt der Bestand zu Beginn des Jahres 2017 bei 1614 Verfahren. Im Laufe des Jahres kommt die dreifache Menge obendrauf: Nochmals 5179 Klagen, mit denen sich Menschen dagegen wehren, dass ihr Asylantrag abgelehnt worden war. Summa summarum 6793 Verfahren, die 2017 beim Verwaltungsgericht Wiesbaden zur Entscheidung anstehen werden. Mithin pro Kopf der 16 Verwaltungsrichter 425 Klagen.

Egon Christ, der Präsident des Wiesbadener Verwaltungsgerichts, wird später sagen:

Das Verfahren ist ordnungsgemäß bearbeitet worden, wie alle anderen Verfahren auch."

Egon ChristPräsident des Wiesbadener Verwaltungsgerichts

Der Vorgang mit dem Aktenzeichen 1k136/17.wi.a. landet auf dem großen Stapel, der abgearbeitet werden muss. Es gibt auch keinen Grund, diesen Fall in den rund anderthalb Jahren vorzuziehen – schwere Straftaten oder gar rechtskräftige Verurteilungen, die ein Grund für ein Vorziehen und Beschleunigen hätten sein können, liegen zu jener Zeit nicht vor.

Im März 2017 erteilt die Ausländerbehörde der Stadt Wiesbaden aufgrund des laufenden Asylverfahrens Ali Bashar eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie ist befristet für sechs Monate, wird im Bedarfsfall – wie auch bei dieser Familie geschehen – regelmäßig verlängert.

Foto: dpa

Schlussstrich mit der Flucht

Mit der Information der freiwilligen Ausreise Anfang Juni 2018 – denn nichts anderes ist die Flucht vor der Strafverfolgung – stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von Amtswegen das Asylverfahren für acht der zehn Familienmitglieder ein.

§ 33 Asylgesetz
„Der Asylantrag gilt ferner als zurückgenommen, wenn der Ausländer während des Asylverfahrens in seinen Herkunftsstaat gereist ist.“

Im Februar 2018 leben drei der acht Kinder der Familie noch in Deutschland: Zwei junge Frauen freiwillig, ihr ältester Bruder zwangsweise.
Von den Töchtern hatte die älteste subsidiären Schutz gewährt bekommen, eine weitere Tochter war bei der Flucht der Familie Anfang Juni 2018 nicht mit zurück in den Nordirak geflogen. Und Ali, der älteste Sohn, wartet auf seine Prozesstermine. Für den 12. März 2019, einen Tag nach seinem 22. Geburtstag, wurde der erste von zwei Prozessen vor dem Landgericht Wiesbaden festgesetzt. Mord und Vergewaltigung von Susanna.

Die weiteren Kapitel:


Impressum:

Autor: Wolfgang Degen
Co-Autor: Nicholas Steinberg
Redaktionelle Mitarbeit: Alexandra Maus
Grafik & Layout: Miriam Völlmecke
Chefredaktion: Stefan Schröder (verantwortlich)


Namensnennung und Fotos

Im konkreten Fall hat sich die Redaktion nach dem Abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse und den Persönlichkeitsrechten des Angeklagten für eine identifizierende Berichterstattung entschieden: Der Name des Angeklagten wird genannt, sein Foto unverfremdet gezeigt. Dieses Vorgehen soll bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung des jungen Mannes beibehalten werden. Die Voraussetzungen für eine zulässige identifizierende Berichterstattung sind in seinem Fall gegeben. Beim Opfer Susanna zeigen wir das Foto, so lange der Fall noch so präsent ist, nennen aber nur den Vornamen des Mädchens.