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Sie sind nach Deutschland gekommen, weil sie sicher leben wollen. Die Söhne der Familie sorgen dann nach und nach dafür, dass sich andere Menschen nicht sicher fühlen können. Aus Auffälligkeiten werden Straftaten. Quer durch das Strafgesetzbuch: Bedrohung, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Straftaten  steigern sich bei einigen der fünf Brüder.  Bis hin zu Verbrechen: Schwerer Raub. Vergewaltigungen. Und schließlich für Ali eine Mordanklage. 

Der Angeklagte Ali Bashar

Vom Schutzsuchenden zum Straftäter

Foto: dpa

Die bekanntgewordenen Vorwürfe und Straftaten

12. April 2017

Gegen 19.45 Uhr wird in der Berliner Straße in Wiesbaden-Erbenheim auf dem Parkplatz des REWE-Einkaufsmarktes eine Frau aus einer Personengruppe heraus angepöbelt. Zwei andere Personen stellen die Pöbler zur Rede. Es kommt zum Streit und zur Schlägerei. In dem Zusammenhang taucht der Name Ali Bashar auf, ein Verdacht gegen ihn kann aber nicht erhärtet werden. Das Verfahren wird eingestellt.

11. Februar 2018:

Gegen 19.10 Uhr verprügeln drei Jugendliche am Wiesbadener Kranzplatz, in der Innenstadt, einen Mann. Einer schlägt ihm ins Gesicht, ein zweiter tritt auf ihn ein. Als die Polizei eintrifft, flüchten zwei der Schläger. Die Polizei trifft Ali Bashar in der Nähe des Tatorts an, er bestreitet die Tat. Die Beamten ermitteln gegen ihn wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung, aber es lässt sich nicht aufklären, ob er einer der beiden Schläger gewesen ist. Das Opfer ist alkoholisiert und kann keinen der Gewalttäter identifizieren. Weil das Opfer nicht aussagt, ist es nicht möglich, Ali Bashar die Tat nachzuweisen.

24. März 2018

Gegen 0.40 Uhr kontrollieren Mitarbeiter der Stadtpolizei mehrere Personen am Kochbrunnenplatz in Wiesbaden. Einige der Personen klettern auf dem Kochbrunnen herum. Sie werden aufgefordert, ihre Treiben einzustellen und den Platz zu verlassen. Bis auf zwei junge Männer folgen sie der Aufforderung. Die zwei stark alkoholisierten Personen grölen laut herum. Im Polizeibericht wird später zu lesen sein: Eine der beiden jungen Männer geht dann auf die die Stadtpolizisten zu und rempelt eine Mitarbeiterin an. Hierbei fällt die Person selbst zu Boden. Obwohl die Mitarbeiter der Stadtpolizei ihm aufhelfen wollen, verhält sich der junge Mann der Stadtpolizei gegenüber aggressiv, er schlägt und spuckt in deren Richtung.
Daraufhin wird die Landespolizei gerufen. Der junge Mann muss mit aufs 1. Polizeirevier. Zur Identitätsfeststellung und zur Blutentnahme. Es stellt sich heraus – die Person heißt Ali Bashar, gemeldet in der Flüchtlingsunterkunft im Kreuzberger Ring 38 in Wiesbaden.
Festgestellt wird eine Blutalkoholkonzentration von maximal etwas über zwei Promille. „Auf Grund der Alkoholisierung musste die Person im Anschluss an die Maßnahmen dem Polizeigewahrsam zugeführt werden“, heißt es Polizeibericht.

19. April 2018

Bei einer Kontrolle im Kreuzberger Ring in Erbenheim finden Mitarbeiter der Stadtpolizei bei Ali Bashar ein Messer – ein Einhandmesser mit zwei Klingen, das sich per Daumendruck schnell öffnen lässt. Dieser Verstoß gegen das Waffenbesitzverbot wird der Polizei aber erst am 4. Juni 2018 bekannt.

Später werden Leute, die Ali Bashar gekannt haben wollen, sagen, dass der junge Flüchtling in Wiesbaden mit Drogen gehandelt haben soll. Dem Rauschgift-Kommissariat der Wiesbadener Polizei liegen aber keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

„Das zeigt auf, dass dieser Mann im letzten Jahr (2017) weitgehend unauffällig war, aber ab Februar (2018) letztendlich uns intensiver beschäftigte ohne das wir aber, und das will ich an dieser Stelle deutlich, herausstellen, in irgendeiner Form einen Haftgrund für eine Inhaftierung gehabt hätten.“

Zitat Stefan Müller, Präsident Polizeipräsidium Westhessen am 7. Juni 2018

Entgegen anderslautender Behauptungen in der hochemotional geführten Diskussion hatte Ali Bashar kein Vorstrafenregister. Denn das setzt eine rechtskräftige Verurteilung voraus.
Zu diesem Zeitpunkt zeigt Ali Bashar aber bereits viele Merkmale eines jungen Mannes, der auf dem Weg ist, sich zu einem Intensivtäter zu entwickeln. Weil ihm alles egal ist? Weil er weiß, dass er in Deutschland keine Perspektive hat? Bei realistischer Betrachtung seiner vorgebrachten Asyl- und Fluchtgründe gibt es nichts, warum er in Deutschland bleiben dürfte. Oder ist ihm zu jener Zeit alles egal, weil ihn nur seine eigenen Bedürfnisse interessieren? Der Pöbler und Schläger wird kurz darauf zum Verbrecher.

Die angeklagten Verbrechen

27. April 2018 – Nachmittags

An diesem Tag soll Ali Bashar gegen 14 Uhr eine Elfjährige aus Wiesbaden in sein Zimmer in der Asylunterkunft im Kreuzberger Ring 38 in Erbenheim gelockt und dort eingeschlossen haben. Er soll das Kind gegen dessen Willen berührt haben. Die wiederholten Bitten des Kindes, aufzuhören, soll er ignoriert haben. Das Mädchen habe nach Hause gewollt. Ali Bashar soll die Elfjährige dann aufs Bett geworfen und unter Androhung von Schlägen den Geschlechtsverkehr erzwungen haben. Juristisch Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes. So stellt es die Anklage dar. Dass er das Kind vergewaltigt haben soll, wird aber erst lange nach Susannas Tod konkret ermittelt.
Am 17. Mai erfährt die Polizei durch einen Anruf des Vaters, dass ein „Ali“ in der Flüchtlingsunterkunft im Kreuzberger Ring 38 seine Tochter vergewaltigt haben soll. Es sei vor etwa zwei Monaten bereits passiert. Nach Angaben der Polizei seien im fraglichen Tatzeitraum vier Jugendliche/Männer mit dem Vornamen „Ali“ in der Unterkunft gemeldet gewesen sein. Konkreteres zu dem Geschehen und einem Tatverdacht auf einen bestimmten „Ali“ erfährt die Polizei zu diesem Zeitpunkt nicht. Das Mädchen hatte sich erst seiner Schwester anvertraut, dann der Mutter, und so habe es der Vater erfahren.

Die Wiesbadener Polizei sieht sich in diesem Fall später unter Erklärungsdruck, weil im Nachhinein im Zusammenhang mit dem Mord an Susanna mögliche Versäumnisse und mangelnder Ermittlungseifer unterstellt werden. Die Gedankenkette wird so formuliert: Hätte die Polizei den Iraker damals schon festgenommen, dann könnte Susanna noch leben. Hätte. Könnte. Die Polizei verweist auf die zeitliche Abfolge und die fehlende Bereitschaft auf Seiten des Opfers: Am 18. Mai sollte eine erste Vernehmung des Kindes stattfinden, zudem sei eine ärztliche Untersuchung geplant gewesen. Zu dem Termin kommt es nicht. Das Mädchen und dessen Eltern sollen in der Folgezeit bis zum 6. Juni auch vier weitere Vernehmungsversuche ignoriert haben. Und selbst dann nicht reagiert haben, als die Polizei an der Wohnungstür aufgetaucht sei, um Ermittlungsansätze erfragen zu können. Eine Sprecherin der Wiesbadener Staatsanwaltschaft wird später das Problem aus Sicht der Behörden so formulieren: „Mit welchem konkreten Sachverhalt hätten wir den Mann zu diesem Zeitpunkt denn konfrontieren sollen?“

27. April 2018 – Abends

Nachmittags die ihm nun vorgeworfene Vergewaltigung der Elfjährigen, abends ein schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung: Gegen 23 Uhr soll Ali Bashar im Kurpark in Wiesbaden zusammen mit einem Mittäter einen Algerier, auch er ein Flüchtling, mit einem Messer bedroht haben. Das Opfer sei dann in ein Gebüsch gezogen und gegen einen Baumstamm gedrückt worden. Dann sei der junge Algerier mehrfach geschlagen und gewürgt worden. Ali Bashar soll eine Uhr und eine Umhängetasche, in der unter anderem eine Bankkarte und der Personalausweis des Opfers steckten, sowie ein Smartphone und Bargeld an sich genommen haben. Im Anschluss an den Raub soll er dem Algerier die Hose ausgezogen haben. Das Opfer sei  verhöhnt worden – „wir f….. dich!“ Dem Opfer sei es gelungen, den Täter wegzutreten und zu flüchten. Das Opfer erlitt durch den Vorfall mehrere Verletzungen im Gesicht – und Halsbereich.
Der Geschädigte macht bei drei Vernehmungen jeweils widersprüchliche Angaben, identifiziert laut Anklage Ali Bashar aber als einen der Täter. Die Polizei veranlasst aber keine direkte Fahndung nach dem Iraker, da wegen der problematischen Aussagen nicht mal der eigentliche Sachverhalt wirklich festgestanden habe.

Im „Haus des Jugendrechtes“ befasst man sich mit dem Fall und erwirkt zur weiteren Klärung des Sachverhalts am 22. Mai beim Amtsgericht Wiesbaden einen Durchsuchungsbeschluss für die Räume in der Unterkunft von Ali Bashar im Kreuzberger Ring 38. Wegen der dafür nötigen Personalkapazitäten und weil noch drei dringlichere Fälle vorher abgearbeitet werden müssen, wird die Durchsuchung erst für den 12. Juni angesetzt. Mit dieser Erklärung wird später im Innenausschuss des Hessischen Landtages der zeitliche Verzug begründet.
Die Behörden in Wiesbaden gehen zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass der Mann, der als „Ali Bashar“ geführt wird, am 3.11.1997 geboren ist. Mithin 20 Jahre alt und damit ein Klient für das Wiesbadener „Haus des Jugendrechts“. Dort werden alle Straftaten bearbeitet, die von Kindern, Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) mit Wohnsitz in Wiesbaden begangen werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Straßenkriminalität.

Erst nach Bashars Rückholung aus dem Irak am 9. Juni 2018 wird sich über das irakische Generalkonsulat in Frankfurt klären, dass ein Zahlendreher den Iraker jünger gemacht hatte. Statt am 3.11.1997 ist er am 11.3.1997 geboren. Ein Fall für das Erwachsenenstrafrecht.

20. oder 27. Mai 2018

An einem dieser beiden Tage soll Ali Bashar laut Staatsanwaltschaft die Elfjährige ein weiteres Mal vergewaltigt haben. Der 27. Mai erscheint als Tattag eher unwahrscheinlich. Denn an diesem Tag soll Ali Bashar noch mit einer seiner Schwestern in Paris gewesen sein. Die Elfjährige habe sich am Tattag nachmittags auf einem Supermarkt-Gelände in der Nähe der Asylunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim aufgehalten. Das Kind soll dort zunächst auf den Afghanen Mansoor Q. getroffen sein, der junge Flüchtling aus Afghanistan und das Mädchen sind befreundet. Mansoor wird von den deutschen Behörden damals als 13-Jähriger geführt. Mansoor ist ein Kumpel von Ali Bashar. Hat Ali ihm erzählt, dass er das Kind bereits zuvor schon einmal vergewaltigt hat? Und dass das Kind ihn nicht angezeigt hat? Mansoor soll die Elfjährige in die angrenzende Grünfläche gezogen und sie gegen ihren Willen im Intimbereich berührt haben. Weil das bedrängte Mädchen schreit, lässt der Afghane ab. Bevor er verschwindet, nimmt er dem Kind die als Jacke getragene Bluse ab. Entkommen ist die Elfjährige damit aber nicht. Denn kurz darauf soll Ali Bashar aufgetaucht sein. Er bringt die Bluse zurück. Alles gut? Von wegen. Der Iraker soll verlangt haben, dass die Elfjährige für die Vergewaltigung vom 27. April im Zimmer der Flüchtlingsunterkunft eine Lüge auftischen soll. Nicht er, Ali, sondern „Keysi“, sein jüngster Bruder, sei damals der Täter gewesen. Da „Keysi“ erst 13 Jahre alt ist, könnte ihm nichts passieren. Strafmündig ist man in Deutschland erst ab 14.

Allein mit dem Mädchen will Ali Bashar offenbar diese Gelegenheit nutzen. Er soll das Kind begrapscht haben. Beim Wegrennen fällt das Mädchen. Ali Bashar, so wird es später in der Anklage zu diesem Fall heißen, soll das Opfer eingeholt und „im Unterkörperbereich unter körperlichem Zwang entkleidet und sodann gegen ihren Willen wiederum den Geschlechtsverkehr ausgeführt haben“. Bei der Vergewaltigung soll Mansoor „anwesend“ gewesen sein. Statt dem Kind zu helfen, wird er selbst zum Vergewaltiger. Ali Bashar soll dabei in der Nähe gestanden haben. Als Aufpasser, dass sie nicht erwischt werden?

Die Staatsanwaltschaft hat wegen dieser Taten sowohl gegen Ali Bashar als auch gesondert gegen Mansoor Anklage vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Wiesbaden erhoben. Dieser Prozess soll am 19. März 2019 beginnen.

23. Mai 2018

In der Nacht tötet Ali Bashar die Mainzerin Schülerin Susanna  in der Gemarkung des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim. Das hat der junge Iraker wiederholt gestanden. Er soll laut Anklage die 14-jährige vergewaltigt haben, was er bestreitet. Die Tat geschieht nur wenige hundert Meter Luftlinie entfernt von der Flüchtlingsunterkunft, in der Ali Bashar mit seiner Familie wohnt.

Die Söhne als Problemfälle

Den Betreuern vom „Sozialdienst Asyl“ der Stadt Wiesbaden gilt Ali Bashar lange Zeit als nicht auffällig. Als Sorgenkind gilt der Jüngste der fünf Söhne, „Keysi“, den Papieren nach im März 2005 geboren. Mit ihm sei es „super schwierig gewesen“, wird später der Wiesbadener Sozial- und Integrations-Dezernent Christoph Manjura sagen.

Als „schwierig“ empfinden aber auch Mitbewohner das Auftreten der Familie in der Flüchtlingsunterkunft. Es gibt Spannungen. Die Familie sei dominant aufgetreten. Bei den fünf Söhnen wundert das nicht. Sie leben mehr und mehr nach eigenen Regeln.

Am 27.11.2017 veröffentlichte Ali Bashar auf seinem eigenen Youtube-Kanal folgendes Video:

Mit der Ablehnung ihres Asylantrags haben sie die Perspektivlosigkeit vor Augen. Aber sie sind im Frühsommer 2018 noch für unbestimmte Zeit in Deutschland. Ihre Klage gegen den Bescheid hat aufschiebende Wirkung. Dabei erfüllt die Klage nicht einmal die formalen Voraussetzungen. Aber das geht in dieser Zeit alles unter.

In den ersten Monaten 2018 beobachten die Betreuer vom „Sozialdienst Asyl“ bei Ali eine Veränderung – schon rein optisch, beim Erscheinungsbild. Er habe Markenklamotten getragen. Woher hat er das Geld? Am Erlernen der deutschen Sprache, an der notwendigen schulischen „Nachbesserung“ oder einem geregelten Tagesablauf durch Arbeit soll er kein wirkliches Interesse gezeigt haben.
Dieses Herumhängen ist das denkbar Schlechteste für junge Männer wie ihn. Anfang Juni 2018 hätte Ali eine Arbeitsmaßnahme antreten sollen, einen Helferjob für Hausmeistertätigkeiten in den Wiesbadener Flüchtlingsunterkünften. Darauf hat er keine Lust: Zum Termin mit dem „Sozialdienst Asyl“ kommt er aber erst gar nicht.

Fehlendes Unrechtsbewusstsein


Alis Bruder Salah, veröffentlicht auf Instagram am 8. Januar 2019:

„Mein Bruder Ali ist Löwe und beleibt (gemeint: bleibt) Löwe ist egal was die Schaffen (gemeint: Schafe) denken, Ali bruder du kommst bald raus weil du nix gemacht hast 100% du kommst raus und ich bin stolz das du mein bruder ist.“


Alis Freund Mansoor, veröffentlicht bei Instagram am 21. Juni 2018 einen Kommentar. Der junge Afghane wird wenige Tage später in Untersuchungshaft genommen, weil er mit Ali zusammen eine Elfjährige vergewaltigt haben soll. Dieses Mädchen soll er später dann mit Alis jüngstem Bruder „Keysi“ ein weiteres Mal vergewaltigt haben. Ab 19. März sollen die gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigungen von Ali und Mansoor vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden verhandelt werden.

„Bester Bruder hab dich so vermisst (…) ohne dich ist Leben einfach scheiße für mich“


Seine Mutter und eine Schwester nach Alis Festnahme im Irak, zitiert „Der Spiegel“:

„Vielleicht hat Ali Scheiße gebaut“


Die Mutter in einem Telefoninterview mit der Deutschen Welle:

„Wenn er wirklich schuldig ist, dann soll er hier in seinem Land bestraft werden. Ich will nicht, dass mein Sohn in einem fremden Land bestraft wird.“

Die weiteren Kapitel:


Impressum:

Autor: Wolfgang Degen
Co-Autor: Nicholas Steinberg
Redaktionelle Mitarbeit: Alexandra Maus
Grafik & Layout: Miriam Völlmecke
Chefredaktion: Stefan Schröder (verantwortlich)


Namensnennung und Fotos

Im konkreten Fall hat sich die Redaktion nach dem Abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse und den Persönlichkeitsrechten des Angeklagten für eine identifizierende Berichterstattung entschieden: Der Name des Angeklagten wird genannt, sein Foto unverfremdet abgedruckt. Dieses Vorgehen soll bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung des jungen Mannes beibehalten werden. Die Voraussetzungen für eine zulässige identifizierende Berichterstattung sind in seinem Fall gegeben. Beim Opfer Susanna zeigen wir das Foto, so lange der Fall noch so präsent ist, nennen aber nur den Vornamen des Mädchens.